Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CYL Consulting GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der CYL Consulting GmbH, Philipp-Loewenfeld-Straße 63, 80339 München, Deutschland (Registergericht: München, HRB 300715) (nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. „CYL“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge, die per Angebot und Bestellung zustande kommen.
(2) CYL widerspricht der Geltung abweichender Bedingungen des Auftraggebers.
(3) Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber den vorliegenden AGB zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) CYL ist im Bereich der Unternehmensberatung tätig. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Erstellung von Businessplänen und Finanzplanungen, Strategieberatung, KI-Beratung, Projektmanagement sowie weitere Beratungsleistungen.
(2) CYL bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sofern im Rahmen von Projekten Leistungen erforderlich werden, die in den Bereich von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder sonstigen Berufsgruppen fallen, wird CYL diese nicht selbst erbringen, sondern – soweit gewünscht – entsprechende Dritte empfehlen oder einbeziehen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die auf der Internetseite von CYL dargestellten Informationen zu einzelnen Leistungen stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Erst das nach Anfrage seitens des Auftraggebers erstellte Angebot stellt ein Angebot im rechtstechnischen Sinne dar.
(2) Der Auftraggeber kann dieses Angebot innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen. Die Annahme erfolgt durch die Erteilung des entsprechenden Auftrags mittels signierter Auftragserteilung per E-Mail oder Post.
§ 4 Vergütung und Rechnungsstellung
(1) CYL hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Auftraggeber bekannt gegeben: entweder als Festpreise oder auf Basis von Stundensätzen.
(2) Vor Beginn der Leistungserbringung ist die volle Vergütung fällig, es sei denn, im Angebot wurde ausdrücklich eine andere Zahlungsweise (z. B. Teilzahlungen) vereinbart.
(3) Anpassungswünsche des Auftraggebers nach Übergabe von Entwürfen (z. B. Businessplan, Finanzplanung, Pitch Deck) sind innerhalb von 14 Tagen gemäß § 5 möglich und in der Vergütung nach Abs. (2) enthalten.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. CYL behält sich vor, durch den Zahlungsverzug entstehende Schäden geltend zu machen.
§ 5 Leistungserbringung
(1) CYL beginnt mit der Leistungserbringung nach vollständigem Zahlungseingang gemäß § 4 sowie nach Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen.
(2) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt werden.
(3) Die erstellten Dokumente beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. CYL übernimmt keine Prüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine kostenfreie Korrekturrunde. Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Entwürfe übermittelt werden.
(5) Änderungswünsche, die auf einer grundlegenden Änderung des Vorhabens beruhen (z. B. neuer Unternehmensstandort, komplett anderes Geschäftsmodell), gelten als neue Beauftragung.
(6) CYL ist berechtigt, für die Vertragserfüllung Dritte einzuschalten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann CYL Liefertermine nicht garantieren und entstehende Mehrkosten in Rechnung stellen.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der unterzeichneten Auftragserteilung.
(2) Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen.
(3) Kündigt der Auftraggeber nach Vertragsschluss, gilt:
- Hat CYL noch nicht mit der Leistungserbringung begonnen, wird die bereits entrichtete Vergütung anteilig zurückerstattet.
- Hat CYL bereits mit der Leistungserbringung begonnen, hat CYL Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Entwürfe und finalen Dokumente Eigentum von CYL.
(2) CYL behält das Urheberrecht an den erstellten Unterlagen. Der Auftraggeber darf diese ausschließlich für den vereinbarten Zweck nutzen (z. B. zur Vorlage bei Banken oder Investoren). Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von CYL gestattet.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
(2) Die Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
§ 10 Gewährleistung
(1) CYL erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird jedoch nicht garantiert.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe einen wesentlichen Mangel schriftlich anzeigt.
§ 11 Haftung
(1) CYL haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt, maximal jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Über die Einzelheiten informiert CYL gesondert im Rahmen der Widerrufsbelehrung.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn CYL die Leistungen vollständig erbracht hat und der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
§ 13 Änderungsvorbehalt
CYL ist berechtigt, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Über Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz von CYL.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.